
Zu Grundlagen für die Schaffung von sozialem Wohnraum gehören
•die vorhandene Förderstruktur von Bund und Land zur Schaffung
von Sozialem Wohnraum zu berücksichtigen
•Planungsdaten zur Wohnraumversorgung in Bezug auf die
einzelnen Kommunen vorzulegen
•die bestehenden Gesellschaften und Beteiligungen des Kreises
zu beschreiben, die anhand Ihres Gesellschaftszweckes als
Projektträger in Frage kommen
•Vorschläge zur interkommunalen Kooperation zu machen
•Vorschläge zur Entwicklung neuer Instrumente zu formulieren
•Kurzfristig verfügbare Wohnbauflächen in den Kommunen zu
erfassen
•die Zukunftsgerechtigkeit und Demographiefestigkeit der
vorgeschlagenen Maßnahmen zu berücksichtigen
In Deutschland sind in den letzten 20 Jahre mehr als die Hälfte aller Sozialwohnungen aus der Sozialbindung herausgefallen. Gleichzeitig hat die Zahl der Menschen, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind, nicht abgenommen; die Zahl der bedürftigen Haushalte ist sogar gestiegen. Der demographische Wandel erfordert mehr barrierefreien Wohnraum.
Durch die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre ist der private soziale Wohnungsbau fast vollständig zum Erliegen gekommen. Es sind fast ausschließlich kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften, die hier noch tätig sind. Diese existieren im Kreis Düren aber nur in wenigen Kommunen. Die Mehrzahl der Kommunen des Kreises ist in der momentanen Situation nicht in der Lage, eigene Wohnungsbaugesellschaften zu begründen.
Angesichts der Förderprogramme, die Land und Bund aufgelegt haben, kann der Kreis Düren entsprechende Aktivitäten ohne finanzielle Belastung für den Kreishaushalt oder die Kreisumlage entfalten, die ggfs. sogar Entlastung bringen.