Die kommunale Selbstverwaltung ist nach Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert. Die Städte und Gemeinden besitzen das Recht, sowohl die Aufgabenbereiche selbst festzuschreiben als auch die eigenverantwortliche Erledigung der Aufgaben vorzunehmen. Sie sind aber wegen der gegebenen Finanzsituation seit langem nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft und sachgerecht zu erfüllen.
Bundes- und Landesgesetzgeber haben in der Vergangenheit Regelungen getroffen, die letztendlich von den Kommunen zu finanzieren sind. Die sofortige und auch rückwirkende Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist mehr als überfällig. Wer den Kommunen neue Aufgaben überträgt, muss auf Dauer für alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten einstehen. Dieser Grundsatz ist unumstößlich. Es kann dabei keinerlei Kompromisse geben.
Im Bereich der außerordentlich hohen Sozialausgaben – über 50 Milliarden Euro in 2014 nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes – gibt es zum Beispiel Aufgabenarten, die in den Kommunen fast ohne jede örtliche Einflussmöglichkeit wahrgenommen werden müssen und deren Umfang ausschließlich von der Sozialstruktur vor Ort abhängen.
Die Finanzsituation der Kommunen muss daher unverzüglich nachhaltig und dauerhaft verbessert werden, weil die Städte und Gemeinden in NRW strukturell unterfinanziert und nicht der Lage sind, ihre katastrophale Haushaltssituation alleine abzuwenden. Rund 26 Milliarden Euro Kassenkredite belasten die Haushalte der Kommunen in NRW.
Das Ziel, einen Überschuss in absehbarer Zeit zu erreichen, gelingt rechnerisch nur durch Einsparungen (sprich weiteren Abbau von Standards), massive Erhöhung der Hebesätze für die gemeindlichen Steuern und Kreditaufnahmen. Die Lösung kann auch nicht darin bestehen, die Belastung der Bürger mit Grundsteuern noch weiter zu erhöhen, wobei Hebesätze in vierstelliger Höhe keine Utopie mehr sind.
So geht es nicht weiter!