Erhalt der Stichwahl und Ratsmitglieder sind für alle da – kein Sonderweg für NRW

Fahne des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen

Die SPD Kreistagsfraktion hat in den letzten Kreistag die Resolution „Für den Erhalt der Stichwahl und Ratsmitglieder sind für alle da – kein Sonderweg für NRW!“ eingebracht.

Der Kreistag fordert die Landesregierung auf:

1. auf die geplante Änderung des Kommunalwahlgesetzes zur Abschaffung der Stichwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten zu verzichten und die Stichwahl beizubehalten.

2. Auf die geplante Änderung in § 4 Abs. 2 KWahlG, nach der bei der Einteilung der Wahlbezirke künftig die Nicht-EU Ausländer bei der Berechnung der Einwohnerzahl nicht mitgezählt werden sollen, zu verzichten.

I.

Die Stichwahl hat sich als Instrument der Demokratie für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten bewährt. Sie wurde erstmalig im Jahr 1994 in NRW eingeführt und 2007 zur Kommunalwahl 2009 wieder abgeschafft. Bei der Kommunalwahl 2009 haben mangels Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen Kommunen gewonnen, die weniger als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten. So wurden beispielsweise in der Stadt Wülfrath die Bürgermeisterin mit nur 27 Prozent und in der Stadt Monheim der Bürgermeister mit 30,4 Prozent der Stimmen gewählt. Anders ausgedrückt: Rund 70% der Bürgerinnen und Bürger haben „ihre“ Bürgermeisterin, Bürgermeister oder Landrätin/Landrat nicht gewählt. Solch niedrige Stimmenanteile der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Bürgerinnen und Bürger. Zudem würde die Abschaffung der Stichwahlbei einer immer weiter zersplitternden Parteienlandschaft Zufallsergebnissen Tür und Tor öffnen. Um die Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten auch zukünftig mit einer möglichst großen demokratischen Legitimation auszustatten, wurde die Stichwahl 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken im Landtag wieder eingeführt. Nach Auffassung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat dies wieder zu einer höheren Legitimation des Gewählten/der Gewählten geführt. Zwar liegt die Wahlbeteiligung in der Stichwahl in der Regel unter der Wahlbeteiligung des ersten Wahlgangs, dies wird jedoch durch die in der Stichwahl beschränkte Auswahl zwischen den beiden besten Bewerbern des ersten Wahlgangs kompensiert. So ist die auf den in der Stichwahl obsiegenden Kandidaten oder Kandidatin entfallende Anzahl der absoluten Stimmen in nahezu allen Fällen höher, als die absolute Stimmenzahl des besten Bewerbers im ersten Wahlgang. In den übrigen Fällen liegt die absolute Stimmenzahl in der Stichwahl nur knapp unter der im ersten Wahlgang. Auch die Erfahrungen mit der Stichwahl in anderen Bundesländern zeigt, dass sich die Stichwahl bewährt hat. Nachdem Thüringen mit dem Gesetz vom 26. Februar 2010 die Stichwahl wieder eingeführt hat, verfügen alle Bundesländer über ein Stichwahlsystem für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten. NRW darf hier keinen Sonderweg gehen. Die Stichwahl ermöglicht den Wählerinnen und Wählern stärker als bei nur einem Wahlgang mit einfacher Mehrheit präferenznäher zu wählen. Gerade dieser Vorteil ist für Anhänger kleinerer Parteien, Verbünde oder Bürgerinitiativen nicht von der Hand zu weisen. Diese könnten auf diese Art und Weise ihre Stimmen aus dem ersten Wahlgang im Stichwahlgang erneut auf einen von ihnen favorisierten Kandidaten übertragen. So würde nicht nur die demokratische Legitimation durch die dann bestehende absolute Mehrheit erhöht, sondern auch der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Stichwahl sichert den Stimmwert der Bürgerinnen und Bürger, die sich im ersten Wahlgang für einen unterlegenen Kandidaten ausgesprochen haben, indem diese sich erneut zwischen den beiden stärksten Bewerbern des ersten Wahlgangs entscheiden können. Die finanziellen Mittel für die Stichwahl sind eine gute Investition in die Demokratie. Natürlich kostet Demokratie Geld! An unserem demokratischen Wahlsystem aus Kostengründen zu rütteln, fügt dieser Schaden zu. Denn zur Amtsführung legitimiert sind nur Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte, die eine absolute Mehrheit der Wählerinnen und Wähler hinter sich wissen.

II.

Auch die geplante Änderung bei der Einteilung der Wahlbezirke wird abgelehnt. Eine solche Änderung führt in der Praxis dazu, dass insbesondere die Wahlbezirke, in denen ein erhöhter Anteil an nicht-Deutschen und nicht EU-Bürgern ihren Wohnsitz haben unnötig vergrößert werden. Vergrößert werden somit gerade die Wahlbezirke, in denen die Menschen aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ohnehin von der Kommunalwahl ausgeschlossen sind und den Eindruck haben, in einem „abgehängten“ Stadtteil zu leben. Durch die geplante Änderung werden diese Menschen noch weiter von der Gesellschaft entfremdet, indem ihnen die Möglichkeit, mit ihrem Ratskandidaten Kontakt aufzunehmen durch den deutlich höheren Betreuungsaufwand der Kandidatinnen und Kandidaten erschwert wird. Gerade diese Wahlbezirkebedürfen aufgrund ihrer sozialen Struktur einer erhöhten Aufmerksamkeit durch die Ratskandidatinnen und Kandidaten. Betroffen hiervon sind nicht nur die nicht wahlberechtigten Einwohner, sondern auch die in diesem Wahlbezirk lebenden Wählerinnen und Wähler. Gerade die Kommunalpolitik lebt jedoch davon, dass jeder Einwohner „seine“ Kandidatin oder „seinen“ Kandidaten mit seinen konkreten Problemen ansprechen kann, denn auf keiner anderen Ebene ist die unmittelbare Betroffenheit der Einwohner so groß, wie auf der kommunalen Ebene. Hierin ist auch der Grund zu sehen, warum in allen anderen Flächenländern Deutschlands ebenfalls alle Einwohner bei der Bestimmung der Wahlbezirksgröße mitzählen.

NRW darf auch hier keinen Sonderweg gehen!