Entlastung der kreisangehörigen Kommunen durch 1:1 Weiterleitung des um 25% erhöhten Anteils des Bundesan den Kosten der Unterkunft.

Der Kreistag beschließt im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Regelung die Entlastung der Städte und Gemeinden durch eine 1:1 Weiterleitung des um 25% erhöhten Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft über eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage in entsprechender Höhe.

zum Antrag

200616_Entlastung_wegen_erh__hten_Anteil_des_Bundes_an_KdU_Antrag_SPD_205-20