Rede des Fraktionsvorsitzenden Josef Johann Schmitz zu den Jahresabschlüssen 2018 /2019

Sehr geehrte Frau stellvertretende Landrätin Hohn,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen , liebe Kollegen,

 

Aus der Vorlage 94/20 zum Jahresabschluss wird unter Ziffer 1 auf den schriftlichen Bericht des Rechnungsprüfungsausschuss über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 hingewiesen. Dieser schriftliche Bericht wurde mit dem 2. NKFWG (Gesetz zur Weiterentwicklung des neuen kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land NRW) eingeführt und daher entfallen die die bisherigen umfangreichen mündlichen Ausführungen des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsauschusses zur Jahresrechnung.
Zu den Jahresabschlüssen 2018 und 2019 erlaube ich mir, doch noch einige Ausführungen zu machen:
Die Ergebnisrechnung 2018 schließt mit einem Überschuss von 12,180 Mio. Euro ab.

Zur Erinnerung die Ergebnisse der Jahre
2015     6,087 Mio. Euro Überschuss
2016     6,940 Mio. Euro Überschuss
2017   12,866 Mio. Euro Überschuss

Das Jahresergebnis 2019 als nächster TOP zeigt einen Überschuss von 4,820 Mio. Euro.
Der Kreis Düren steigert nach dem Jahresüberschuss von 12,18 Mio. Euro sein Eigenkapital von 7,1 Mio. Euro im Jahre 2014 auf 51,5 Mio. Euro im Jahre 2018, was einen Zuwachs von 724 % innerhalb von 5 Jahren entspricht. Ende 2019 betrug das Eigenkapital 54,255 Mio. Euro.
Positive Rechnungsergebnisse sind sicherlich immer besser als negative.
Hier gilt es, das Verhältnis zwischen gesunden Kreisfinanzen und Rücksichtnahmegebot auf die umlagezahlenden Kommunen nicht aus dem Blickwinkel zu verlieren. Auf die Ursachen des Überschusses will ich hier nicht im Detail eingehen, weil die Zahlen für sich sprechen. Aber es gilt doch zu hinterfragen ob diese Überschüsse durch planvolles Finanzgebaren und wirtschaften bzw. durch strenge Haushaltsdisziplin oder durch Defizite in der Haushaltsplanung entstanden sind. Vielleicht durch zu geringe Ertragsplanung oder zu großzügige Aufwandsplanung und deren Auswirkung auf die Ertrags- und Finanzlage. Planung jeglicher Art ist eine Prognose, gerade in der jetzigen Zeit sollte eine realistische Haushaltsplanung nicht aus dem Blick geraten, weil die umlagezahlenden Kommunen direkt davon betroffen sind.
Hier sind auch die nicht unbeträchtlichen Ermächtigungsübertragungen einerseits und die nicht abgeflossenen Auszahlungen der Finanzrechnung – als Folge nicht realisierter Maßnahmen zu sehen. Hohe oder nicht zurückgeführte Rückstellungswerte belasten den Kreishaushalt, ohne die die Jahresüberschüsse ggf. aber noch höher ausgefallen wären. Dies gilt es zukünftig auch mit in die Überlegungen einzubeziehen.
Angesichts der allen bekannten dramatischen Finanzlage der Kommunen muss ohne Wenn und Aber die finanzielle Entlastung der 15 Städte und Gemeinden im Kreis Ziel aller Verantwortlichen hier im Kreistag sein.
Keiner weiß derzeit, wie sich die Corona Pandemie auf die Finanzlage 2020 und später auswirken wird. Ein Abbau der Ausgleichsrücklage von 28,7 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2019 ist mehr als angebracht, insbesondere weil die allgemeine Rücklage mit 25,6 Mio. Euro schon mehr als den Mindestwert von 3 % der Bilanzsumme zum Jahresende 2019 aufweist.
1 % Kreisumlage bedeuten nach den Zahlen des Jahres 2020 eine Summe von ca. 4 Mio. Euro. Damit kann sich jeder das Volumen überlegen, was verantwortlich zur Senkung der Kreisumlage spätestens im Haushaltsjahr 2021 eingesetzt werden könnte. Erinnert sei auch an den Beschluss des Kreistages vor den Sommerferien zur Entlastung der kreisangehörigen Kommunen durch die 1:1 Weiterleitung des um 25 % erhöhten Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft.

Der Beschluss lautete:
„Der Kreistag beschließt im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Regelung die Entlastung der Städte und Gemeinden durch eine 1:1 Weiterleitung des um 25% erhöhten Anteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft über eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage in entsprechender Höhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021.“

Zwischenzeitlich haben der Bundestag und Bundesrat die erforderlichen Beschlüsse, auch zur Änderung des Grundgesetzes gefasst. Daher steht aus meiner Sicht der Weitergabe von voraussichtlich 12 Mio. Euro an die Kommunen eigentlich nichts mehr im Wege.
Unter Chancen und Risiken wird von der Verwaltung
im Lagebericht des Jahres 2018 auf Seite 145 und
im Lagebericht des Jahres 2019 auf Seite 135 folgendes aufgeführt:
„Abzuwarten bleibt, ob Bund und Land auch zukünftig die Politik der `klebrigen Hände´ fortsetzen und z.B. Kürzungen von Zuweisungen bei vom Bund verursachten Aufwendungen vornehmen“. Der Kreis darf sich aber auch keine klebrigen Finger leisten wenn es gilt Entlastungen wie hier vom Bund an die kreisangehörigen Kommunen sofort 1:1 weiterzugeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Beschlüsse zu TOP 2 und 3 einstimmig gefasst. Ich darf mich sicherlich auch in ihrem Namen bei Herrn Landrat Spelthahn und allen Beschäftigten der Kreisverwaltung für die geleistete Arbeit in den Jahren 2018 und 2019 bedanken. Ein besonderer Dank geht an die Beschäftigten in der Kämmerei und im Rechnungsprüfungsamt, die es trotz widriger Umstände durch die Corona Pandemie geschafft haben, den Jahresabschluss für 2019 zu erstellen, zu prüfen und damit eine Beratung noch im jetzigen Kreistag zu ermöglichen.