Die Fraktionen von SPD, FDP und UWG beantragen die Wiederaufnahme der Ausschussarbeit in Präsenz ab einer Unterschreitung einer Inzidenz von 100 und die zeitnahe Nachholung der ausgefallenen Ausschusssitzungen unter Wahrung der Coronaregelungen bzw. dem Schutz der Ausschussmitglieder und der interessierten Öffentlichkeit.
Sachlage:
Mit Verweis auf Coronaregelungen und Infektionsschutz haben mit Ausnahme von Kreisausschuss, Kreistag und Jugendhilfeausschuss seit der Konstituierung des Kreistages Anfang November 2020 keine Ausschusssitzungen stattgefunden. Die im Ratsinformationssystem hinterlegten Vorlagen weisen auf erste Ausschusstermine weit nach den Sommerferien 2021 hin.
Aus Sicht der Antragsteller ist diese Situation nicht mit den Grundprinzipien kommunaler Demokratie vereinbar:
- Die nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts vorgesehenen Sitzungen kommunaler Gremien (insbesondere Räte, Kreistage und ihre Ausschüsse) dienen der Ausübung und dem Erhalt der von Artikel 28 Absatz 2 GG, Artikel 78 Absatz 1 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen garantierten und zu gewährleistenden kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a CoronaSchVO n.F.1 unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO zulässig und durchführbar.
- Eine Delegationsregelung nach § 60 Absatz 2 GO NRW, in dem die Mitglieder des Rates ihre – aus einer demokratischen Wahl hervorgegangenen – Rechte maximal für die Dauer der festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite auf den Hauptausschuss übertragen können, wenn sie mit zwei Drittel der Mitglieder des Rates dieser Delegation zustimmen, wurde aus unserer Sicht nicht herbeigeführt.
- Darüber hinaus blieben von der Delegierung der Entscheidungsbefugnisse die gesetzlichen und satzungsmäßigen Zuständigkeiten der Ausschüsse grundsätzlich unberührt, sodass sie weiterhin vorberatend und vorentscheidend tätig werden sollten
Eine inhaltliche und fachliche Diskussion von Vorhaben und die Beteiligung der politischen Vertreterinnen und Vertreter im Sinne von Zukunftsgestaltung und demokratischer Kontrolle der Verwaltung im Kreis Düren fand nicht mehr statt.
Auf Drängen der Opposition, speziell Max Dichant für den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt am 11.5. hat die Verwaltung die Option eines virtuellen Meinungsaustauschs angeboten, die wir als ersten Schritt begrüßen. Dennoch fordern wir die Verwaltung auf, kurzfristig ein Konzept zur Durchführung von Präsenzausschusssitzungen unter Einhaltung von Coronaregeln für eine Inzidenz von unter 100 vorzulegen.
- Generell sind die angebotenen virtuellen Meinungsaustausche nur eine provisorische Notlösung gegenüber vollwertigen Ausschusssitzungen:
- Nur durch Präsenzsitzungen kann eine echte Öffentlichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger hergestellt werden
- Schlechte/unzureichende Internetanbindungen im Kreis Düren erschweren das gegenseitige Verständnis im virtuellen Meinungsaustausch
- Die Unerfahrenheit vieler Kreistagsmitglieder im Umgang mit den virtuellen Plattformen behindert eine lebendige und transparente Diskussion komplexer und kontroverser Themen
- Eine konstruktive Gruppendynamik, wie sie in Präsenzsitzungen entsteht, lässt sich im virtuellen Meinungsaustausch nur durch hochprofessionelle, erfahrene Moderatoren erzielen – unsere Ausschussvorsitzenden dürften diese Qualifikation nur in den seltensten Fällen aufweisen.
- Gleichzeitig gibt es zahlreiche Möglichkeiten, auch unter Coronaregeln und Infektionsschutz vollwertige Sitzungen durchzuführen: Diese können zum Beispiel sein:
- Information und Austausch in virtuellen Sitzungen, auch unter Einschluss der Öffentlichkeit – Beschlussfassung dann in kurzen Präsenzsitzungen auf Basis virtuell getroffener Meinungsbilder unter Einhaltung der Coronaregeln.
- Durchführung von Präsenz-Sitzungen und Abstimmungen im Prinzip einer „Soll-Stärken-Vereinbarung“ (Vereinbarung über die Teilnahme einer bestimmten Anzahl von Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern je Fraktion/Gruppe), die die Aufrechterhaltung der Kräfteverteilung nach Maßgabe des Spiegelbildlichkeits-grundsatzes sicherstellt
- Sitzungen in ausreichend großen Räumen, wie der Arena – das wird in anderen Gemeinden des Kreises und benachbarten Kreisen (Euskirchen, Städteregion Aachen) bereits jetzt so gemacht
- Alle Präsenzsitzungen mit entweder Schnelltests vor Ort oder Vorlagepflicht eines offiziellen Schnelltests vom gleichen Tag – alternativ Impfbescheinigung bei „Vollimpfung“
In anderen Gemeinden des Kreises Düren und benachbarten Kreisen (Euskirchen, Städteregion Aachen) werden diese Verfahren in der Pandemie erfolgreich angewendet.
Wir beantragen daher, dass die Verwaltung und die Ausschussvorsitzenden schnellstmöglich entsprechende Konzepte für Ausschusssitzungen bei Inzidenzen unter 100 vorlegen, ausgefallene Sitzungen zeitnah unter den entsprechenden Rahmenbedingungen nachgeholt und noch im Kalender stehende Sitzungen entsprechend der Inzidenzsituation durchgeführt werden.
Für die SPD-Fraktion Für die FDP-Fraktion Für die UWG-Fraktion
Rolf Hamacher Klaus Breuer Georg Schmitz