Um die Umsetzung der Klima- und generellen Nachhaltigkeitsziele des Kreises Düren zu sichern sollen bei allen Beschlussvorlagen im Kreistag zukünftig die Auswirkungen auf die Klimabilanz des Kreises sowie auf die Artenvielfalt und Bodenversiegelung (Relevanz Hochwasserschutz) – analog zu finanziellen Auswirkungen – dargestellt werden.
Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, ein Instrumentarium zu entwickeln und auf anstehende Beschlussvorlagen anwendbar zu machen, das dem Kreistag eine möglichst einfache und übersichtliche Entscheidungsgrundlage bietet.
Es sollte mindestens folgende Informationen zu den Anträgen bereitgestellt werden:
- Die Maßnahme hat Auswirkungen auf die Klimabilanz des Kreises Düren
- Keine Auswirkung
- Reduktion klimaschädlicher Gase (CO2 und ggf. Methan) um…. p.a. ab..
- Steigerung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase (CO2 und ggf. Methan) um …. p.a. ab
- Auswirkungen sind nicht ermittelbar (Anm.: Hier sollte der Klimaschutzbeauftragte in die Pflicht genommen werden, derartige gängige Verfahren zu ermitteln, das möglichst selten „nicht ermittelbar“ entsteht
- Die Maßnahme hat folgende Auswirkungen auf die Artenvielfalt im Kreis Düren
- Keine Auswirkungen
- Artenvielfalt wird unterstützt durch…….
- Es besteht ein Risiko der Reduzierung der Artenvielfalt – Erläuterung
- (Optional) Die Maßnahme hat folgende Auswirkungen auf die Flächenversiegelung im Kreis Düren (wenn nicht ohnehin Zwang zu Ausgleichsflächen besteht
- Keine Auswirkungen
- Es werden ….. ..qm Fläche versiegelt
- Es werden …… qm Fläche „entsiegelt“
Begründung:
Der Kreis Düren stellte in der Sitzung am 04.07.2019 fest, dass der globale Klimanotstand (Climate Emergency) auch das Kreisgebiet erreicht hat und erklärt für die Gebietskulisse die Klimanotlage. Der Kreis Düren orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels auch an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Maßnahmen und Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
Daneben stehen Erhalt der Artenvielfalt und, nach der Hochwasserkatstrophe in der Notwendigkeit verstärkt, Minimierung bzw. Reduktion von Flächenversiegelungen im Focus.
Auch, wenn diese Themen nicht an allen Stellen absolute Priorität über anderen Zielen des Kreises haben können, ist es unabdingbar, eventuelle „Trade-Off-Diskussionen“ auf einer möglichst validen Faktenbasis zu führen.
Damit diese Faktenbasis geschaffen werden kann, soll der Kreis ein entsprechendes Bewertungsverfahren konzipieren und einführen. Entsprechende Verfahren sind in zahlreichen Industriebranchen bereits in der Einführung, um z.B. Blauer Engel-Zertifizierungen zu bekommen. Das Verfahren soll so gestaltet sein, dass Antragsteller zusammen mit dem Klimaschutzbeauftragten des Kreises die Auswirkungen abschätzen und im Entscheidungsvorschlag dokumentieren können.