Wiederbesetzungssperre
Der KA/KT möge folgenden Beschluss fassen:
Der Kreistag beschließt bei freiwerdenden Stellen während der Laufzeit des Doppelhaushaltes 2022/23 eine Wiederbesetzungssperre von 18 Monaten, ausgenommen davon sind Stellen im Amt 53 Gesundheitsamt.
Kreiseigene Unternehmungen und Beteiligungen
Der KA/KT möge folgenden Beschluss fassen:
Der Landrat und die Vertreter des Kreises in den kreiseigenen Unternehmungen und Beteiligungen werden beauftragt bei den kreiseigenen Unternehmen (100%) als auch bei den Beteiligungen des Kreises (Beteiligung 25% und mehr) den Bereich der Ausgaben und Einnahmen kritisch zu überprüfen, mit dem Ziel den Zuschussbedarf bzw. das Defizit zu verringern oder eine angemessene Gewinnabführung an den Kreis Düren zu erreichen. In diesen Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die kreiseigenen Unternehmungen und Beteiligungen des Kreises zu den Kernaufgaben des Kreises gehören.
Den Kreishaushalt konsequent konsolidieren – Kommunen nicht weiter belasten
Der KA/KT möge folgenden Beschluss fassen:
- Weil die ab dem Jahre 2014 wieder aufgefüllte Ausgleichsrücklage (Stand 31.12.2019 rund 28,6 Millionen Euro aus positiven Rechnungsergebnissen) nach dem Entwurf des Doppelhaushaltes bereits Ende 2023 vollkommen aufgebraucht sein wird, beauftragt der KA/KT den Landrat und die Verwaltung unverzüglich mit der Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) zu beginnen und das Ausgabenverhalten schon ab sofort nach den stringenten Regelungen eines HSK auszurichten.
- Das HSK soll auch eine weitgehende Aufgabenkritik beinhalten, mit der dargelegt wird, welche Aufgaben des Kreises hohe Priorität haben und welche Aufgaben aufgrund der sich abzeichnenden katastrophalen Finanzlage des Kreises nicht mehr in dem bisherigen Umfang wahrgenommen werden können bzw. entfallen müssen.
- Der Landrat und die Verwaltung werden beauftragt, den Kreistag sehr zeitnah ein strategisches Konzept zur Beratung vorzulegen, in welchem die zentralen politischen Prioritäten im Sinne einer sozial verantwortbaren Präventionspolitik darzustellen sind.
- Mit dem HSK ist ein nachhaltiges Personalkonsolidierungskonzept vorzulegen und dann auch stringent einzuhalten.
Begründung:
Die Kreisumlage entwickelt sich lt. Doppelhaushalt wie folgt:
176,5 Mio. Euro Ergebnis 2020
165,2 Mio. Euro HH Ansatz 2021
172,8 Mio. Euro HH Ansatz 2022
169,7 Mio. Euro HH Ansatz 2023
202,5 Mio. Euro Finanzplanungszeitraum für 2024
209,2 Mio. Euro Finanzplanungszeitraum für 2025
211,7 Mio. Euro Finanzplanungszeitraum für 2026
Für die Jugendamtsumlage sind nachstehende Zahlen aus dem Doppelhaushalt ersichtlich:
73,7 Mio. Euro Ergebnis 2020
80,3 Mio. Euro HH Ansatz 2021
89,6 Mio. Euro HH Ansatz 2022
93,1 Mio. Euro HH Ansatz 2023
96,4 Mio. Euro Finanzplanungszeitraum für 2024
99,5 Mio. Euro Finanzplanungszeitraum für 2025
108,5 Mio. Euro Finanzplanungszeitraum für 2026
Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass nach dem Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 rund 42,2 Mill. Euro an Kreisumlage gegenüber dem HH Ansatz 2023 aufzubringen sind und bei der Jugendamtsumlage 15,4 Mill. Euro. Diese Zahlen stellen die Deckungslücke im Kreishaushalt für den Finanzplanungszeitraum dar. Die Hebesätze der Kreisumlage lassen sich wie folgt errechnen:
45 % in 2024
46,5 % in 2025
47 % in 2026
Die Hebesätze für die Jugendamtsumlage könnten sich wie folgt entwickeln
38,5 % in 2024
39,8 % in 2025
43,3 % in 2026
Die sich aus den Zahlen für den Finanzplanungszeitraumes ergebenden Auswirkungen für die umlagezahlenden Kommunen bedeuten unweigerlich den finanziellen Todesstoß für die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung in den Städten und Gemeinden unseres Kreises.
Die Folgen für die kreisangehörigen Kommunen und ihrer Bürger wären dramatisch:
- kommunale Einrichtungen werden noch radikaler beschnitten und/oder geschlossen,
- soziale und kulturelle Strukturen werden zerstört,
- Standards in den Kommunen müssen noch weiter abgesenkt werden,
- Personal- und Sachausstattungen müssen noch weiter eingeschränkt werden mit negativen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger,
- Erhöhung der gemeindlichen Steuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) in nie gekanntem Ausmaß.
Das Maß dessen, was der Kreis seinen Kommunen zumuten darf, ist durch die sich abzeichnende Entwicklung in den nächsten Jahren endgültig erreicht. Eine Erhöhung der Hebesätze für die Kreis- und Jugendamtsumlage kann und darf den Kommunen nicht mehr zugemutet werden. Angesichts der dramatischen Lage der Kommunen muss die finanzielle Entlastung der 15 Städte und Gemeinden im Kreis Düren jetzt endlich höchstes Ziel der Haushaltswirtschaft des Kreises Düren werden.
Konnexitätsprinzip anwenden und Übernahme aller Aufwendungen für Soziallasten durch den Bund
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag fordert
- die sofortige Anwendung und zwingende (auch rückwirkende) Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch den Landesgesetzgeber/die Landesregierung,
- die Übernahme aller Aufwendungen für Soziallasten durch den Bund. Gleiches gilt für die Ausgaben, die durch die Unterbringung von Asylbewerbern, geduldeten Flüchtlingen und Armutseinwanderern entstehen.
Begründung:
Die kommunale Selbstverwaltung ist nach Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert. Die Städte und Gemeinden besitzen das Recht, sowohl die Aufgabenbereiche selbst festzuschreiben als auch die eigenverantwortliche Erledigung der Aufgaben vorzunehmen. Sie sind aber wegen der gegebenen Finanzsituation seit langem nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft und sachgerecht zu erfüllen.
Bundes- und Landesgesetzgeber haben in der Vergangenheit Regelungen getroffen, die letztendlich von den Kommunen zu finanzieren sind. Die sofortige und auch rückwirkende Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist mehr als überfällig. Wer den Kommunen neue Aufgaben überträgt, muss auf Dauer für alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten einstehen. Dieser Grundsatz ist unumstößlich. Es kann dabei keinerlei Kompromisse geben.
Im Bereich der außerordentlich hohen Sozialausgaben gibt es zum Beispiel Aufgabenarten, die in den Kommunen fast ohne jede örtliche Einflussmöglichkeit wahrgenommen werden müssen und deren Umfang ausschließlich von der Sozialstruktur vor Ort abhängen.
Die Finanzsituation der Kommunen muss daher unverzüglich nachhaltig und dauerhaft verbessert werden, weil die Städte und Gemeinden in NRW strukturell unterfinanziert und nicht der Lage sind, ihre katastrophale Haushaltssituation alleine abzuwenden.
Das Ziel, einen Überschuss in absehbarer Zeit zu erreichen, gelingt rechnerisch nur durch Einsparungen (sprich weiteren Abbau von Standards), massive Erhöhung der Hebesätze für die gemeindlichen Steuern und Kreditaufnahmen. Die Lösung kann auch nicht darin bestehen, die Belastung der Bürger mit Grundsteuern noch weiter zu erhöhen, wobei Hebesätze in vierstelliger Höhe keine Utopie mehr sind.
So geht es nicht weiter!
gez. Joseph Johann Schmitz