Sehr geehrter Herr Landrat Spelthahn, Anfrage: Auswirkungen der Änderung des Umsatzsteuergesetzes §2b UStG Der §2b UStG betrifft eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes dahingehend, dass juristische Personen des öffentlichen Rechtes (jPdöR), d.h. Bund, Länder, Kommunen etc., für einige Leistungen Umsatzsteuer…
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