Der Kreisverband

Kreis Düren

Der SPD-Kreisverband Düren/Jülich stellt den Zusammenschluss aller Parteimitglieder dar, die in den 15 angehörigen Kommunen des Kreises Düren leben. Nach den Ortsvereinen, die auf der Ebene der einzelnen Städte und Gemeinden arbeiten, ist ein Kreisverband oder Unterbezirk die nächsthöhere Organisationeinheit innerhalb der SPD.

Das oberste Gremium des Kreisverbandes ist der Kreisparteitag. Dieser setzt sich aus dem Delegierten zusammen, welche die 15 Ortsvereine auf ihren Vollversammlungen wählen. Alle zwei Jahre wird vom Kreisparteitag ein neuer Kreisvorstand gewählt, der bis zu den nächsten Wahlen die politische Arbeit der Kreispartei organisiert und umsetzt.

Neben der Wahl des Vorstandes kann der Kreisparteitag auch inhaltliche Beschlüsse fassen, die wiederum vom Kreisvorstand und der Kreistagsfraktion in ihrer jeweiligen Arbeit berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus werden vom Kreisparteitag auch Delegierte zum Landesparteitag der NRW-SPD und zum Bundesparteitag der Bundes-SPD entsendet. Dadurch wird gewährleistet, dass auch beim innerparteilichen Willensbildungsprozess auf höheren Ebenen die Interessen des Kreises Düren berücksichtigt werden.

Geleitet wird das operative Geschäft des Kreisverbandes durch die Geschäftsstelle, die vom Kreis-Geschäftsführer geleitet wird. In enger Absprache mit dem Kreisvorstand arbeitet das Team der Geschäftsstelle für den Kreisverband und die 15 zugehörigen Ortsvereine. Berücksichtigt werden bei dieser Arbeit auch die notwenigen Absprachen mit den nächsthöheren Organisationebenen der SPD, etwa dem Landesverband NRW.

Dem Kreisverband gehören zudem mehrere Arbeitsgemeinschaften an. Dazu zählt unter anderem die AG 60plus, die AG der Jungsozialisten, oder die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen. In ihnen gruppieren sich Genossinnen und Genossen, denen spezielle Themen – etwa Senioren-, Jugend-, oder Frauen- und Gleichstellungspolitik – besonders am Herzen liegen.

Die Schiedkommission des Kreisverbandes wird ebenfalls alle zwei Jahre durch den Kreisparteitag gewählt. Sie ist ein vom Kreisvorstand völlig unabhängiges Gremium, welches in kritischen Streitfällen innerhalb des Kreisverbandes zu vermitteln versucht, etwa bei Parteiausschlussverfahren. Sie ist ein zentrales Element der parteiinternen Rechtsprechung und kann sowohl von Gremien als auch von einzelnen Genossinnen oder Genossen angerufen werden.